Neue Regeln, Steuerpflichten, Änderungen bei Börsen und Wallets, Sicherheitsvorfälle: Hier sammeln wir, was für dich als Käufer und Verwahrer von Kryptowerten in Deutschland zählt. Jede Meldung stützt sich auf eine Primärquelle (Behörde, Gesetz, Anbieter) und sagt, was sie für dich bedeutet. Keine Kurse, keine Prognosen.
Auf der Hausmesse Ledger Op3n in Paris hat Ledger am 15. Oktober 2026 ein neues Gerät namens Ledger Atom angekündigt. Es soll Hardware-Wallet und alltägliche Apps verbinden und frühestens im zweiten Quartal 2027 ausgeliefert werden.
Ledger beschreibt den Atom als „Sicherheits- und Privatsphäre-Gerät, das deine Alltags-Apps ausführt“. Technisch kombiniert es einen Secure-Element-Chip und ein Secure-Screen mit dem Betriebssystem Ledger OS. Sobald private Schlüssel ins Spiel kommen, wechselt das Gerät laut Ledger in einen „Secure Mode“; sensible Aktionen müssen physisch am Gerät bestätigt werden. Kamera und Mikrofon lassen sich über einen Hardware-Schalter trennen, 5G-Mobilfunk ist eingebaut.
Vorinstalliert sind Ledger Wallet und die Solana-App Seeker; als Identitätspartner nennt Ledger Persona, als mögliche Integrationspartner Payward (Kraken) und Cyber50. Backup-Optionen sind Ledger Recover und der Ledger Recovery Key. Die „Founders Edition“ kostet laut Ankündigung 849 US-Dollar; reserviert wird mit einer voll erstattbaren Anzahlung von 100 US-Dollar.
Ledger betont selbst, dass das Gerät noch in Entwicklung ist: Wer reserviert, kauft kein fertiges Produkt, Spezifikationen, Design und Preis können sich ändern, die Lieferung im zweiten Quartal 2027 ist eine Schätzung. Im Oktober-Update der Ledger-Wallet-App kamen außerdem Krypto-Kredite über Morpho (Collateral in cbBTC/wBTC) und eine limitierte Nano-Gen5-Edition dazu.
Was das für dich bedeutet: Für dich ändert sich kurzfristig nichts: Die heute verkauften Ledger-Modelle bleiben die Geräte, die du kaufen kannst. Ein Gerät mit Mobilfunk und App-Store ist ein anderer Sicherheitsansatz als ein reines Offline-Signiergerät; warte unabhängige Prüfungen ab, bevor du Vermögen darauf verlagerst. Eine Reservierung ist kein Kauf, und Ledger weist selbst darauf hin, dass sich Preis und Funktionen noch ändern können.
Die europäische Bankenaufsicht EBA hat den Stablecoin USDC des Emittenten Circle Internet Financial Europe SAS als signifikanten E-Geld-Token nach MiCA eingestuft. Ab 12. November 2026 übernimmt die EBA Teile der Aufsicht.
Am 14. Oktober 2026 teilte die EBA mit, dass USDC die Kriterien für einen signifikanten E-Geld-Token (EMT) nach der MiCA-Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1506 erfüllt. Es ist die erste Einstufung dieser Art in der EU; insgesamt sind laut EBA 45 E-Geld-Token nach MiCA notifiziert. Ausgegeben wird USDC in der EU von Circle Internet Financial Europe SAS mit Sitz in Frankreich.
Mit Wirkung zum 12. November 2026 wechselt die Aufsicht über Eigenmittel, Reservevermögen, Liquiditätsanforderungen sowie Sanierungs- und Rücknahmepläne von der französischen ACPR zur EBA. Die ACPR bleibt zuständig für Governance, qualifizierte Beteiligungen, Zuverlässigkeitsprüfungen, Auslagerungen und Interessenkonflikte. Zusätzlich hat die EBA eine Absichtserklärung mit der New Yorker Finanzaufsicht NYDFS zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unterzeichnet.
In ihrer Antwort auf die MiCA-Überprüfung der EU-Kommission vom 24. September 2026 hatte die EBA zudem gemeldet, dass zum 1. September 2026 39 E-Geld-Token nach MiCA ausgegeben und null vermögenswertereferenzierte Token (ARTs) zugelassen waren.
Was das für dich bedeutet: Wenn du Stablecoins als Zwischenparkplatz nutzt, ist USDC einer der wenigen, die vollständig unter MiCA ausgegeben werden und nun sogar unter direkter EU-Aufsicht stehen. Das ist kein Werturteil über andere Coins, aber ein klarer Hinweis, worauf regulierte Anbieter in Europa setzen. Prüfe im Hilfe-Center deiner Börse, welche Stablecoins für EWR-Kunden noch handelbar sind.
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat am 12. Oktober 2026 öffentlich über eine Petition beraten, die die steuerfreie Veräußerung von Kryptowerten nach einem Jahr Haltedauer erhalten will. Das BMF verwies auf die laufende Ressortabstimmung zum Referentenentwurf.
Die Petentin Nicole Nowak fordert, die einjährige Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte beizubehalten und Kryptowerte weiterhin als „andere Wirtschaftsgüter“ einzuordnen. Die Petition erreichte 44.439 Mitzeichnungen und wurde deshalb in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses behandelt. Begleitet wurde sie vom Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel.
Nach Darstellung des Bundestags-Pressedienstes „heute im bundestag“ (hib 807/2026) sieht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, die Haltefrist abzuschaffen; Kryptogewinne würden dann grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterliegen. Die Petentin kritisierte, dass kurzfristige Händler mit hohem persönlichen Steuersatz entlastet, langfristige Sparer dagegen belastet würden. Heuel hält die Einordnung unter § 20 EStG für systemwidrig und vermisst eine Begründung, warum etwa Gold nicht ebenso behandelt wird.
Ein Vertreter des Ministeriums erklärte, das BMF ordne Krypto-Assets eher den Kapitalanlagen zu, der Vorschlag befinde sich aber noch in der Ressortabstimmung: „Diese bleibt in der Sache abzuwarten.“ Bereits am 21. September 2026 hatte Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi auf eine Abgeordnetenfrage geantwortet, eine zeitnahe Kabinettbefassung werde angestrebt (BT-Drs. 21/8208).
Was das für dich bedeutet: Noch gilt die alte Regel: Verkaufst du Bitcoin oder Ether nach mehr als einem Jahr Haltedauer, ist der Gewinn steuerfrei. Ob und wann sich das ändert, entscheidet sich erst im Kabinett und im Bundestag; der Entwurf sieht Bestandsschutz für bis Ende 2026 gekaufte Coins vor. Dokumentiere Kaufdaten und -kurse jetzt sauber, damit du später jeden Bestand dem richtigen Regime zuordnen kannst.
Mit einer Stellungnahme vom 8. Oktober 2026 verlangt die ESMA, dass MiCA-zugelassene Krypto-Dienstleister keine Dienste mehr für Stablecoins ohne MiCA-Zulassung anbieten. Restbestände sollen innerhalb von drei Monaten abgebaut werden; Coinbase nennt EWR-Kunden den 30. Oktober 2026 als Frist.
Die Opinion (ESMA75-113276571-1742) betrifft vermögenswertereferenzierte Token (ARTs) und E-Geld-Token (EMTs), deren Emittenten keine MiCA-Zulassung haben. Zugelassene CASPs sollen für solche Token sämtliche MiCA-Dienste einstellen, von Handelsplattform, Tausch und Orderausführung über Beratung und Transfers bis zu Verwahrung und Portfolioverwaltung. Technische, vertragliche und organisatorische Vorkehrungen sollen verhindern, dass Kunden neue Positionen aufbauen oder bestehende erhöhen.
Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen verbliebene Altbestände „so bald wie möglich und spätestens drei Monate nach Veröffentlichung“ abbauen lassen. Zulässig bleibt nur, was zum Verkauf, Umtausch, zur Auszahlung, Übertragung oder Verwahrung dieser Bestände nötig ist, befristet und eng überwacht. Die ESMA begründet dies mit dem Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026.
Coinbase Luxembourg S.A. hat die Umsetzung für Privatkunden im EWR bereits terminiert: Betroffen sind laut Hilfe-Center USDT, PAX, PYUSD, GUSD, GYEN, DAI, BUST, UST, RAI, PAXG, MUSD, USD1, USDS und TGBP. Kauf, Verkauf und Umtausch sind gesperrt; wer die Coins behalten will, muss sie bis zum 30. Oktober 2026 auszahlen. Verbleibende Bestände werden an diesem Tag zum Marktkurs in USDC oder einen anderen unterstützten Wert umgewandelt. Kraken hatte für EWR-Kunden unter anderem USDT, DAI und PYUSD bereits zuvor aus dem Handel genommen.
Was das für dich bedeutet: Hältst du USDT oder andere nicht MiCA-zugelassene Stablecoins bei einer europäischen Börse, prüfe jetzt die Fristen deines Anbieters; bei Coinbase bleibt dir nur noch bis 30. Oktober 2026 für eine Auszahlung auf eine eigene Wallet. Eine automatische Umwandlung in USDC kann steuerlich ein Tausch sein, den du dokumentieren musst. Sende solche Coins nicht mehr an Börsenkonten im EWR, sie werden dort unter Umständen nicht mehr gutgeschrieben.
Der Finanzausschuss des Bundestags empfiehlt die Annahme dreier Vertragsgesetze, darunter die Mehrseitige Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte (CARF). Parallel läuft seit 2026 die Meldepflicht der Anbieter nach dem KStTG.
In der Beschlussempfehlung vom 7. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8425) empfiehlt der Finanzausschuss, die Regierungsentwürfe 21/7193, 21/7194 und 21/7195 unverändert anzunehmen, jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die AfD. Drucksache 21/7195 betrifft die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte, die Deutschland am 26. November 2024 unterzeichnet hat. Den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (21/5824) lehnte der Ausschuss ab.
Innerhalb der EU ist der Datenaustausch bereits durch DAC8 und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) geregelt, das der Bundestag am 22. Dezember 2025 beschlossen hat. Laut Bundeszentralamt für Steuern erheben Kryptowerte-Dienstleister und -Betreiber ab dem Meldezeitraum 2026 Daten und übermitteln sie erstmals 2027, jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Gemeldet werden Name, Adresse, steuerliche Ansässigkeit, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum der Nutzer sowie aggregierte Transaktionsvolumina, getrennt nach Käufen und Verkäufen gegen Fiat, andere Kryptowerte oder Waren, außerdem Transfers, Staking, Mining, Airdrops und Krypto-Darlehen. Meldepflichtig sind neben Bitcoin, Ether oder Solana auch NFTs. Das BZSt leitet die Daten bis zum 30. September an das EU-Zentralverzeichnis und CARF-Partnerstaaten weiter.
Was das für dich bedeutet: Ab dem Steuerjahr 2026 erfährt dein Finanzamt über die Börse, was du gekauft, verkauft und gestakt hast, und zwar auch bei Anbietern im Ausland, die am CARF teilnehmen. Nicht erklärte Gewinne fallen damit deutlich leichter auf. Führe eine vollständige Transaktionsübersicht, auch für Wallet-Transfers, und gleiche sie mit den Steuerreports deiner Anbieter ab.
Die BaFin hat den Antrag der futurum bank AG, Betreiberin von Bitcoin.de, auf Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister nach MiCAR nicht bewilligt. Der Handel bleibt ausgesetzt, Auszahlungen von Kryptowerten sind laut Anbieter weiter möglich.
In einer Statusmitteilung mit Stand 7. Oktober 2026 informiert Bitcoin.de: „Die BaFin hat den Antrag der futurum bank AG auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß MiCAR nicht bewilligt.“ Die Bitcoin Group SE und die futurum bank AG prüfen die Entscheidung und das weitere Vorgehen. Hintergrund ist das Ende der MiCA-Übergangsfrist; in Deutschland war sie auf den 31. Dezember 2025 verkürzt worden, EU-weit lief sie am 1. Juli 2026 aus.
Als Ausweg nennt der Anbieter ein „alternatives Betriebsmodell mit regulierten Partnern“: Vorbereitet werden Kooperationen mit zwei in Deutschland ansässigen regulierten Partnern, einem Institut als Handelspartner und einem weiteren für die Verwahrung der Kryptowerte. Der Handel über die technisch erneuerte Bitcoin.de-App soll „zeitnah“ wieder möglich werden; einen Starttermin und Angaben zur Verfügbarkeit von Euro-Einzahlungen gibt es noch nicht.
Kundenbestände werden laut Mitteilung bis zur Übertragung auf einen alternativen regulierten Verwahrer weiter von der futurum bank AG verwahrt, „sämtliche Ansprüche bleiben uneingeschränkt bestehen“, Auszahlungen von Kryptowerten sind weiterhin möglich. Zugangsdaten bleiben gültig; aktuell bestehe kein Handlungsbedarf. Bitcoin.de spricht von über 1.100.000 Kunden.
Was das für dich bedeutet: Hast du noch Coins auf Bitcoin.de, kannst du sie laut Anbieter weiterhin auf eine eigene Wallet oder zu einem MiCA-lizenzierten Anbieter auszahlen; neue Käufe sind dort derzeit nicht möglich. Verlass dich nicht auf einen schnellen Neustart, sondern entscheide selbst, ob du Bestände übertragen willst, und bewahre Transaktionsbelege für die Steuer auf. Ob und wann die Partnerlösung startet, ist offen.
Eine im Auftrag der BaFin durchgeführte Befragung zeigt, wie stark soziale Medien Krypto-Käufe in Deutschland steuern. 30 Prozent der Krypto-Anleger sind Empfehlungen von Finfluencern gefolgt, rund 40 Prozent wussten nicht, dass solche Empfehlungen oft bezahlt sind.
Für die am 1. Oktober 2026 veröffentlichte Auswertung befragte ein Marktforschungsinstitut vom 26. März bis 6. April 2026 online 4.340 Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen 18 und 59 Jahren; ausgewertet wurden 1.000 Personen, die Kryptowerte besitzen oder besessen haben. 79 Prozent davon hielten Bitcoin, 39 Prozent Ether, 19 Prozent hatten Memecoins gekauft, teils aus „Spaß“ oder zum „Zocken“.
Rund die Hälfte der Krypto-Anleger achtet auf Empfehlungen von Finfluencern, 30 Prozent sind deren Tipps gefolgt. Etwa 40 Prozent war nicht bewusst, dass solche Empfehlungen häufig bezahlt werden. Von denen, die Empfehlungen folgten, gaben 35 Prozent an, ihnen sei der „richtige Zeitpunkt“ suggeriert worden; 29 Prozent kauften, weil viele andere es auch taten. 27 Prozent hatten mehr als 20 Prozent ihres Vermögens in digitale Assets gesteckt, 5 Prozent mehr als die Hälfte.
BaFin-Verbraucherschutzbeauftragter Christian Bock bezeichnet die meisten Kryptowerte als „sehr spekulativ“; Memecoin-Investments ähnelten laut BaFin einem Glücksspiel. In ihrer Antwort auf die MiCA-Überprüfung fordert auch die ESMA strengere Werberegeln, wenn Influencer und Dritte Kryptowerte bewerben.
Was das für dich bedeutet: Wenn ein Tipp aus TikTok, YouTube oder einer Telegram-Gruppe kommt, geh davon aus, dass dahinter eine Bezahlung oder ein Ref-Link stehen kann, und prüfe den Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank, bevor du Geld überweist. Setze dir eine Obergrenze, wie viel deines Vermögens in Krypto steckt; jeder vierte Befragte lag über 20 Prozent. Memecoins behandelst du besser wie Lotto-Einsatz, nicht wie Geldanlage.
In ihren Antworten auf die Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der MiCA-Verordnung schlagen ESMA (30. September) und EBA (24. September 2026) gezielte Nachschärfungen vor, unter anderem zu Influencer-Werbung, Staking und Lending, Betrugsbekämpfung und nicht konformen Stablecoins.
Die ESMA (ESMA75-113276571-1721) will strengere Marketingregeln, besonders wenn Influencer und Dritte Kryptowerte bewerben, mehr Kostentransparenz sowie verhältnismäßige Vorgaben für Staking, Lending und Borrowing mit Offenlegung von Kosten, Risiken, Erträgen, Sicherheiten und möglichen Verlusten. Aufseher sollen betrügerische Websites erkennen, sperren und abschalten sowie Kryptowerte bei Verdacht auf Marktmissbrauch oder Terrorismusfinanzierung einfrieren können.
Weitere ESMA-Vorschläge: stärkere Befugnisse gegen Drittstaatenfirmen, die EU-Anleger ohne MiCA-Zulassung ansprechen; ein ausdrückliches Verbot, Dienste für nicht MiCA-konforme Stablecoins anzubieten; klarere Kriterien, was wirklich dezentral ist, und eine neue regulierte Dienstleistung für Firmen, die Zugang zu DeFi-Protokollen vermitteln; verbindliche ESMA-Stellungnahmen zur Token-Einordnung; vereinfachte Whitepaper-Verfahren.
Die EBA hält die Anforderungen an Emittenten von ART und EMT für im Kern angemessen, sieht aber bei Multi-Issuer-Stablecoins aus Drittstaaten „erhebliche bis sehr erhebliche Risiken“ und will die Mindestquote der Reserven in Bankeinlagen überprüfen. Sie regt an, Krypto-Kredite zu regulieren, auch wenn CASPs nur Zugang zu dezentralen Lending-Protokollen vermitteln. Zum 1. September 2026 waren 39 EMTs nach MiCA ausgegeben, kein ART zugelassen.
Was das für dich bedeutet: Für dich sind das noch keine neuen Pflichten, aber ein Blick auf die Richtung: Werbung durch Finfluencer, Staking- und Lending-Angebote sowie DeFi-Zugänge über Börsen werden stärker reguliert, Angebote ohne EU-Zulassung härter verfolgt. Bis die Kommission einen Gesetzesvorschlag macht, gilt MiCA unverändert. Achte bei Staking- und Lending-Produkten schon jetzt darauf, dass Kosten, Sperrfristen und Verlustrisiken verständlich offengelegt sind.
Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ veröffentlicht. Einkünfte aus Bitcoin, Ether und Co. sollen ab 2027 als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden; für Altbestände gilt Bestandsschutz.
Der Entwurf führt den Begriff „Tauschkryptowerte“ ein, also Kryptowerte wie Bitcoin und Ether, deren Wert aus der Nutzung als Tauschmittel folgt. Ihre Veräußerung soll über einen neuen § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 EStG „fristenunabhängig“ besteuert werden; die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer (§ 23 EStG) entfällt damit für Neubestände. Laufende Einnahmen aus Lending, passivem Staking und der Teilnahme an der Transaktionsverarbeitung werden als Kapitalerträge nach § 20 Absatz 1 Nummer 12 EStG erfasst. Ausgenommen sind NFTs, Security-Token und nach MiCA emittierte E-Geld-Token.
Die Steuer soll wie bei Aktien als Kapitalertragsteuer mit 25 Prozent (§ 43a EStG) durch inländische auszahlende Stellen, etwa Handelsplattformen, einbehalten werden. Kennt der Anbieter die Anschaffungskosten nicht, darf er die Angaben des Kunden zugrunde legen; fehlen diese, gilt eine Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent des Veräußerungserlöses. Für unentgeltlich erhaltene Coins wie Airdrops werden Anschaffungskosten von 0 Euro angesetzt. Es gelten die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 EStG.
Die Neuregelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und nur für Tauschkryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind; der Steuerabzug durch die Anbieter startet erst zum 1. Januar 2028. Das BMF rechnet mit Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro 2027 bis 350 Millionen Euro ab 2029. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, eine Kabinettsbefassung ist vorgesehen.
Was das für dich bedeutet: Für alles, was du bis zum 31. Dezember 2026 kaufst, soll nach dem Entwurf die heutige Regel weitergelten: steuerfrei nach einem Jahr, sonst persönlicher Steuersatz mit 1.000-Euro-Freigrenze. Käufe ab 2027 würden pauschal mit 25 Prozent plus Soli besteuert, egal wie lange du hältst, dafür mit Verlustverrechnung wie bei Aktien. Noch ist nichts beschlossen; halte aber ab jetzt Kaufdatum und Kaufkurs jeder Position fest, denn du musst sie später einem der beiden Regime zuordnen können.
Die BaFin hat am 23. und 29. September 2026 vor zwei Serien nahezu identischer Websites gewarnt, die als „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform“ Daten von Interessenten sammeln und an unerlaubte Anbieter weitergeben. Die Warnung vom 23. September listete zuletzt 40 Domains und wurde am 20. Oktober aktualisiert.
Nach Erkenntnissen der BaFin bieten unbekannte Betreiber auf den Seiten ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Websites haben kein rechtsgültiges Impressum; wer das Kontaktformular ausfüllt, dessen Daten werden laut BaFin an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergereicht, die nicht beaufsichtigt werden. Die Seiten dienen damit vor allem der Geschäftsanbahnung. Rechtsgrundlage der Warnungen ist § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Die Warnung vom 29. September nennt 28 Domains mit Namen wie Altrevia AI, Blitz Kapitenz, Cripro, Deutrapex, Eisen Vermolt, Helle Kapitberg, Immediate Cortex App, NEURA Kapital, Quantirac, Steloria KI oder Zylkex, überwiegend unter Endungen wie .online, .live, .click oder .sbs. Die BaFin sieht Zusammenhänge mit weiteren zuvor gewarnten Website-Reihen. Im Oktober folgten Einzelwarnungen etwa zu vaulttrades(.)co (9. Oktober), euramcoassets(.)ltd (15. Oktober) und primefincompany(.)com (19. Oktober).
Die BaFin erinnert daran, dass Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit ihrer Erlaubnis angeboten werden dürfen, und rät, Anbieter vor jeder Geldanlage in der Unternehmensdatenbank zu prüfen und keine Daten in Kontaktformulare solcher Seiten einzugeben.
Was das für dich bedeutet: Seiten, die „KI-Trading“ mit hohen Renditen versprechen und zuerst nur Name und Telefonnummer wollen, sind das typische Einfallstor für Anlagebetrug: Der Anruf kommt danach. Gib dort keine Daten ein, und prüfe jeden Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank oder dem ESMA-Register, bevor du Geld überweist. Legitime deutsche Anbieter haben ein vollständiges Impressum und eine MiCAR-Zulassung.
Bitpanda hat am 15. September 2026 einen Führungswechsel angekündigt: Co-Founder Christian Trummer ist mit sofortiger Wirkung Co-CEO, Lukas Enzersdorfer-Konrad gibt den CEO-Posten im ersten Quartal 2027 ab. Zuvor hatte Bitpanda Enterprise den Krypto-Handel für BW-Bank-Kunden in Deutschland gestartet.
Nach der Mitteilung von Bitpanda hat der Verwaltungsrat eine strukturierte Suche nach einem neuen CEO begonnen, intern wie extern; Enzersdorfer-Konrad führt das Unternehmen bis zu seinem Ausscheiden weiter. Trummer, bisher Chief Scientist, soll den Fokus auf Produktqualität stärken. Bitpanda nennt mehr als 7 Millionen registrierte Nutzer, über 650 Kryptowerte, neun Indizes, vier Edelmetalle und mehr als 10.000 Aktien, ETFs und ETCs. Änderungen für Kunden kündigt das Unternehmen nicht an.
Bereits am 1. September 2026 hatte Bitpanda Shirin Krall als Chief Growth Officer und Katrin Joschtel als Senior Vice President Compliance, Risk & Anti-Financial Crime ins Executive Committee geholt. Am 23. September 2026 weiteten Bitpanda und Raiffeisen Bank International ihre Partnerschaft zu einem konzernweiten Rahmen für Digital-Asset-Dienste in Mittel- und Osteuropa aus.
Für deutsche Privatkunden relevant: Seit 9. September 2026 können alle Kunden der BW-Bank, der Privatkundenmarke der LBBW, über ihr Wertpapierdepot ausgewählte Kryptowerte handeln. Handel, Verwahrung und Infrastruktur liefert Bitpanda Enterprise über eine Konzerngesellschaft; die Bank spricht von einem Angebot „in der vertrauten Umgebung der BW-Bank“.
Was das für dich bedeutet: Ein CEO-Wechsel ändert für dein Bitpanda-Konto zunächst nichts; die MiCAR-Zulassung und die Verwahrung hängen nicht an einer Person. Beobachte aber in den kommenden Monaten Gebühren- und Produktänderungen, die mit neuer Führung oft kommen. Wenn deine Hausbank wie die BW-Bank Krypto über Bitpanda anbietet, vergleiche die Konditionen mit dem Direktzugang bei Bitpanda, denn die Gebührenmodelle unterscheiden sich.
Mit dem „Meggen“-Update vom 15. September 2026 bietet der Schweizer Hersteller BitBox (Shift Crypto AG) eine Lightning-Wallet als öffentliche Beta in der mobilen BitBoxApp an. Die Lightning-Schlüssel werden aus der Hardware-Wallet abgeleitet, sodass kein zweites Backup nötig ist.
Die Lightning-Wallet ist in der mobilen BitBoxApp integriert und lässt sich unter „Advanced settings > Enable Lightning wallet“ aktivieren; unterstützt werden BitBox02 und BitBox02 Nova. Nutzer laden sie aus der On-Chain-Wallet auf, bezahlen Lightning-Rechnungen, empfangen Sats und können Guthaben jederzeit zurück ins Cold Storage schieben. Für alltägliche Lightning-Zahlungen muss die BitBox nicht angeschlossen sein, die Aufladung aus der Hardware-Wallet wird dagegen am Gerät bestätigt.
Technisch leitet die BitBox nach dem Standard BIP-85 ein separates Geheimnis aus der vorhandenen Wallet ab, aus dem die App den Lightning-Seed erzeugt. Dieselbe BitBox stellt dieselben Lightning-Schlüssel wieder her, auch auf einem neuen Smartphone oder nach Wiederherstellung des bestehenden Backups; eine optionale Passphrase wird dafür ebenfalls benötigt. Umgekehrt verrät ein kompromittierter Lightning-Schlüssel nichts über den Haupt-Seed.
Die Lightning-Wallet ist eine Hot Wallet: Die Schlüssel liegen auf dem Telefon. BitBox nutzt das Breez SDK mit Spark, einem Statechain-System, und weist selbst auf dessen Vertrauensannahmen hin: Transfers hängen von einer Gruppe von Betreibern ab, und auch die Wiederherstellung auf einem neuen Gerät benötigt Zugriff auf Spark-Dienste. Einseitige Exits sollen mit einer künftigen SDK-Version folgen. Eine eigene Lightning-Adresse (LNURL-Pay) ist möglich.
Was das für dich bedeutet: Für kleine Bitcoin-Zahlungen im Alltag ist das praktisch, aber behandle die Lightning-Wallet wie Bargeld im Portemonnaie: nur Beträge, deren Verlust du verkraftest. Deine Ersparnisse bleiben auf der BitBox, und dein vorhandenes Backup wird noch wichtiger, weil es jetzt zwei Wallets wiederherstellt. Beachte, dass die Beta auf Spark-Betreiber angewiesen ist und damit nicht so unabhängig wie eine reine On-Chain-Wallet.
Nur Ereignisse, die für den Kauf, die Verwahrung oder die Versteuerung von Kryptowerten in Deutschland relevant sind und sich mit einer Primärquelle belegen lassen: Gesetze und Verordnungen, Mitteilungen von BaFin, ESMA, BMF oder BSI, Pressemitteilungen und Hilfe-Center der Anbieter, Veröffentlichungen der Wallet-Hersteller. Kurse, Prognosen und Gerüchte bleiben draußen.
Wir sammeln gebündelt, nicht im Minutentakt. Jede Meldung trägt das Datum des Ereignisses und das Abrufdatum der Quelle. Was sich an Gebühren oder Ausstattung eines Anbieters ändert, fließt zusätzlich in das jeweilige Profil ein.
Lies die verlinkte Originalquelle, prüfe, ob du betroffen bist, und handle nur über die offiziellen Kanäle des Anbieters: App, Website, Hilfe-Center. Nachrichten, die dich zur Eingabe von Passwort, 2FA-Code oder Wiederherstellungsphrase auffordern, stammen nie vom Anbieter.
Die Grundlagen hinter den Meldungen
Was MiCA ist, wie Krypto-Steuern in Deutschland funktionieren und wie du dich vor Betrug schützt, erklären die Ratgeber ausführlich und mit Quellen.
Stand 24. Oktober 2026. Meldungen nach Auswertung öffentlicher Primärquellen; keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.